Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. März 2017

1. Allgemein
Das Team von CoralVilla wird immer bemüht sein, Ihnen den Aufenthalt in den Ferienvillen so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher sollten Sie genau wissen, welche Leistungen Sie von uns erwarten können und welche Verpflichtungen Sie eingehen. Bitte lesen Sie sorgfältig die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und sie werden Bestandteil des zwischen Ihnen und CoralVilla abgeschlossenen Mietvertrages.
Die angebotenen Mietobjekte haben unterschiedliche Eigentümer, die auch für den ordnungsgemäßen Zustand des jeweiligen Objektes verantwortlich sind. Deshalb bitten wir Sie, eventuell auftretende Mängel sofort an CoralVilla zu melden, damit wir schnellstmöglich für Abhilfe sorgen können. An uns gerichtete Beanstandungen werden unverzüglich weitergeleitet. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Vertrag
CoralVilla tritt nicht als Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt, sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu den nachfolgenden Mietbedingungen ist.
Grundlage des Mietvertrags sind die auf dieser Webseite dargestellten Informationen über das jeweilige Mietobjekt, in denen die individuellen Mietbedingungen und Mietpreise aufgeführt sind (Objektinformation).
Mit Ihrer schriftlichen Buchung (auch E-Mail) kommt der Mietvertrag mit CoralVilla zustande. Ab dem Zeitpunkt der Buchung sind die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie und CoralVilla wirksam.
Sie erhalten von CoralVilla umgehend eine Bestätigung der Buchung. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts.

3. Preise
Es gelten grundsätzlich die auf dieser Webseite für das jeweilige Mietobjekt veröffentlichten Preise je Person und Tag. Alle Preisbestandteile sowie die Kaution werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Die vom Vermieter ausgewiesene Sales Tax und Tourist Tax werden ebenfalls in der Auftragsbestätigung offen ausgewiesen.
Die Objektbeschreibungen und Preisangaben sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Dennoch können Preis- und/oder Leistungsänderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese werden Ihnen bei Ihrer Buchungsbestätigung mitgeteilt. Gültigkeit haben die Angaben auf der Buchungsbestätigung.

4. Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Abwasserbeseitigung und Müllentsorgung sind in den ausgewiesenen Preisen bereits enthalten.
Die Kosten für Strom werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch wird durch Ablesung am An- und Abreisetag ermittelt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der örtlichen Tarife einschließlich Steuer. Der zur Zeit gültige Verbrauchspreis beträgt 17 EuroCent/kWh inklusive Steuer.
Die angefallenen Stromkosten werden mit der vom Mieter gem. Ziff. 5 dieser Bedingungen bezahlten Kaution verrechnet.
Die Kosten für die Endreinigung des Mietobjektes werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie variieren in Abhängigkeit von der Größe und Ausstattung des jeweiligen Mietobjekts.

5. Kaution
Die Kaution für das gebuchte Mietobjekt wird gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Buchung eines Bootes kommt die Kaution für das Boot hinzu.
Die Kaution dient zur Abdeckung der vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen weder aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.
Mit der Kaution für das Mietobjekt werden die in Nr. 4 aufgeführten Stromkosten verrechnet.
Die Kaution ist mit der Restzahlung des Mietpreises an den Vermieter zu zahlen. Die Kaution wird unverzinst, in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter, abgerechnet. In Einzelfällen, sollten z. B. Schadensrechnungen benötigt werden, kann es bis zu ca. 8 Wochen dauern.

6. Zahlungen
Der Mietpreis ist vor Beginn der Mietzeit zu bezahlen und zwar wie folgt:
• 20% der Gesamtsumme innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung,
• Der verbleibende Betrag sowie die Kaution sind spätestens 60 Tage vor Mietbeginn auf dem angegebenen Konto zu zahlen. Bei Auslandszahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen zu Lasten des Mieters, d.h. alle Überweisungskosten - auch in den USA - trägt der Mieter.
Die Bankverbindung wird dem/den Kunde(n) per E-Mail mitgeteilt.

7. Stornogebühren
Mit Ihrer schriftlichen (inkl. E-Mail) Buchung schließen Sie einen Vertrag mit CoralVilla ab. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für Sie und CoralVilla wirksam.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag fallen folgende Stornogebühren an:
• ab Beginn des Mietvertrags 20 % des Rechnungsbetrages
• ab dem 90. Tag vor Mietbeginn 50% des Rechnungsbetrages
• ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 100 % des Rechnungsbetrages
Maßgeblich ist das Datum des Eingangs Ihrer Mitteilung bei CoralVilla. Bei Eingang an Sonn-und Feiertagen gilt der folgende Werktag als Datum des Eingangs.
Sollte Ihre Anzahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung bei uns eingegangen sein, bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Buchung von uns storniert wird.
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist 30 Tage vor Mietbeginn nicht mehr möglich. Alle bereits geleisteten Zahlungen (Reservierungsvorauszahlung und Restzahlung) verfallen. Wenn die abschließende Zahlung (Restzahlung) nicht rechtzeitig beglichen wird, so wird dies als Absage interpretiert und führt zum Verlust der Anzahlung.

8. An- und Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr Ortszeit übernommen werden.
Es muss am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zurückgegeben werden. Sofern der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt ist vom Mieter spätestens 3 Tage vor dem Abreisetag mit der Hausverwaltung vor Ort zu vereinbaren.
Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet, den dem Vermieter hieraus entstehenden Schaden abzugelten. Dieser wird dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.

9. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.

10. Nutzungsberechtigte
Nur die in dem Mietvertrag bezeichneten Personen sind während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen.
Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung der Hausverwaltung vor Ort einzuholen oder der Vermieter schriftlich zu benachrichtigen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution zu verrechnen.
Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.

11. Mietobjekt
Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist.
Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene Personen genutzt wird und daher einer Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz.
Die Haftung des Vermieters ist im übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des Vermieters ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Beauftragten zurückzuführen sind.
Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er innerhalb von 24 Stunden die örtliche Hausverwaltung des Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist.
Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Sofern die genannten Regeln nicht eingehalten werden, sind alle Rechte auf Schadenersatz ausgeschlossen.

12. Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und aufzubewahren sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Vermieter oder der Hausverwaltung vor Ort unverzüglich zu melden. Bei der Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mieter nachweisen, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden.
Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag unverzüglich zu begleichen.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.

13. Reinigung und Instandhaltung
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjekts.
Der Pool wird wöchentlich von einem Poolservice gewartet. Das Entfernen von losen Teilen, Insekten etc. auf oder im Wasser obliegt dem Mieter.
Das Objekt ist bei der Übergabe in besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren. Diese Tonnen sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr ist beim Beauftragten vor Ort zu erfragen.
Einrichtungsgegenstände sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.

14. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Bei Anmietung eines Bootes ist der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

15. Ersatzmietobjekt oder Auflösung des Vertrages durch CoralVilla
CoralVilla ist bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen, wenn nicht voraussehbare Umstände dies erfordern. Ist dies innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder lehnen Sie dies aus objektiv wichtigem Grund ab, so vergütet CoralVilla Ihnen den Minderwert, soweit CoralVilla ein Verschulden trifft.
CoralVilla ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts unmöglich machen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermaßen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden unter Abzug der erbrachten Leistungen an den Mieter überwiesen.

16. Haftung von CoralVilla
Die Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung von CoralVilla ist insbesondere bei folgenden Ursachen ausgeschlossen:
• Handlungen oder Unterlassungen dies Mieters oder einer mitbenutzenden Person
• Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind
• Höhere Gewalt oder Ereignisse die CoralVilla trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte, wie Flugausfälle, Reiseverbote bzw. Warnungen, Lärmemissionen, Bauarbeiten, Ungeziefer
• Schäden und Verluste infolge von Einbruch und Diebstahl
Alle angebotenen Mietobjekte liegen in sehr guten Wohngebieten. Es ist möglich, dass in unmittelbarer Nähe des Mietobjekts Bau- oder Renovierungsarbeiten stattfinden. Die Bautätigkeiten und daraus resultierende Lärmemissionen berechtigen nicht zu einer Minderung der Miete oder Schadenersatz. Dies sind Vorgänge, die in einer Wohngegend vorkommen können und mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich und vorbehaltslos akzeptiert werden.
Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder der örtlichen Mietverwaltung verursacht worden.

17. Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Sulzbach/Saar.

18. Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung.